Hier finden sie neben der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48 b Abs. 1 Satz. 1 EStG auch unseren Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen (sog. USt 1 TG-Bescheinigung).